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Welcher Schiffstyp?

Ein Schiff wird generell als der Schiffstyp zugelassen, als der er

  • „gebaut und eingerichtet“ ist,

es sei denn, er dient der entgeltlichen Personenbeförderung, dann
gilt immer der Schiffstyp

  • „Fahrgastschiff“

Oder man nutzt das Schiff zu Sport- und Vergnügungszwecken — dann
kann es als

  • Sportfahrzeug

zugelassen werden, - solange es vor dem 15.6.1998 „auf den Markt
der EG“ gelangt ist.

 

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