Welcher Schiffstyp?Ein Schiff wird generell als der Schiffstyp zugelassen, als der er
- „gebaut und eingerichtet“ ist,
es sei denn, er dient der entgeltlichen Personenbeförderung, dann gilt immer der Schiffstyp
Oder man nutzt das Schiff zu Sport- und Vergnügungszwecken — dann kann es als
zugelassen werden, - solange es vor dem 15.6.1998 „auf den Markt der EG“ gelangt ist.
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