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GSHW e.V.

Geschäftsstelle

Gründgensstr. 18

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fax: 040 / 63 27 04 32


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Die Registerkommission der GSHW

Traditionsschiffe unter deutscher Flagge unterliegen den Regeln, die in der Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe festgehalten sind. Ihre Erfüllung wird mit dem Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe dokumentiert, das von der See-BG ausgestellt wird, und das als Betriebsgenehmigung gilt.

Die GSHW vertritt die Interessen aller Traditionsschiffe unter deutscher Flagge.

 

Entsprechend dem Abkommen aus dem Jahre 2000 zwischen GSHW und See-BG überprüft die GSHW bei Antragstellung die Eignung zum Traditionsschiff entsprechend der Definition in der Richtlinie und die eingereichten Gutachten auf Vollständigkeit und Plausibilität und gibt abschließend ihr Votum als Empfehlung an die SeeBG.

 

Das Prüfungsorgan der GSHW ist die Registerkommission, die Mitglieder der Registerkommission der GSHW werden vom Vorstand berufen.

 


Mitglieder der Registerkommission der GSHW

Knut Frisch (Leiter der Registerkommission)

Christian Sedelmaier

Thees Fock

Thomas Hoppe

 
 

Technischer Sachverständiger:

Wolfgang Scheel

 


Beurteilungskriterien der Registerkommission der GSHW

Wer sein Schiff als Traditionsschiff zulassen möchte, kann dies - wenn weniger als 80 Personen an Bord sind - über die GSHW tun. Dann führt die GSHW ein eigenständiges Prüfungsverfahren durch und entscheidet, ob das Schiff die Voraussetzungen an ein historisches Wasserfahrzeug erfüllt und zu ideellen Zwecken betrieben wird. Die Schiffssicherheit wird in diesem Fall durch einen Sachverständigen für Traditionsschiffe festgestellt. Das Zeugnis wird zwar von der See-BG ausgestellt, die jedoch triftige Gründe feststellen muss, um von dem Prüfungsergebnis der GSHW abzuweichen. Eigene Besichtigungen führt die See-BG hier in der Regel nicht durch.


Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Antrag direkt bei der See-BG zu stellen. In dem Fall kann die GSHW jedoch nur marginal die Interessen des Antragstellers wahrnehmen.    


Die GSHW nimmt bei ihr anhängigen Zulassungsanträgen eigene Prüfungen vor und trifft eigene Entscheidungen. Um den ihr dabei eingeräumten sachverständigen Beurteilungsspielraum auszufüllen und die Rahmenbedingungen zu dokumentieren, nach denen Entscheidungen gefällt werden, wurden aktuelle Beurteilungskriterien entwickelt. Diese sind geprägt durch die nationale wie europäische Rechtslage, Entscheidungen von Gerichten und Behörden sowie die der GSHW inne wohnende Kompetenz in Fragen rund ums Traditionsschiff. Dort wird so präzise wie möglich erläutert, was ein historisches Wasserfahrzeug ist, wie das ideelle Nutzungskonzept auszusehen hat und in welcher Form das Verfahren abläuft. Klare Entscheidungsgrundlagen, kurze Bearbeitungszeiträume, persönliche Ansprechpartner, Beratung und Hilfe im gesamten Verfahren - dies sind unsere Grundsätze. 

 

Die Beurteilungskriterien der Registerkommission der GSHW als pdf

Stand: 02. Juni 2009

 


Workshop "Historisches Wasserfahrzeug" März 2009

Der Workshop zum Thema „Historisches Wasserfahrzeug“, abgehalten am 03. März 2009 im Hause der SeeBG, war ein weiterer Versuch die Auslegung der Definitionsfragen zum Traditionsschiff zu klären.

Letztlich geht es bei diesen Fragen darum, ob ein Fahrzeug für die Inanspruchnahme der Richtlinie für Tradtionsschiffe berechtigt ist oder nicht. Eine Ablehnung bedeutet in aller Regel eine Einstellung des Betriebes und damit Ende des Fahrzeugerhaltes.

Eingeladen waren neben Frau Schol (BMVBW) die Vertreter der SeeBG, Herr Albers von der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) und Kapazitäten verschiedener Fachbereiche aus dem Umfeld von Seefahrtsschulen, der Seeschifffahrt und Traditionsschifffahrt.

Die Auffassungen und Einschätzungen der jeweiligen Konsequenzen wurden hier erneut ausgetauscht. Eine Bewegung in die Patt-Situation zwischen SeeBG und Ministerium auf der einen und der GSHW auf der anderen Seite ist dadurch jedoch nicht gekommen.

 

Kurzprotokoll des Workshops als pdf

 
 


Traditionsschiffs-Vereinbarung vom 04.05.2000

Die Vereinbarung vom 04.05.2000 zwischen der SeeBG und der GSHW regelt das Verfahren zur Beurteilung von Traditionsschiffen.

Die Vereinbarung besteht auf Grundlage des im Artikel 1.6 der Richtlinie beschriebenen Verfahrens, nach dem die GSHW das Gutachten der Antragsteller entgegennimmt, auf Vollständigkeit und Plausibilität prüft und nach erfolgreicher Prüfung mit einer Stellungnahme an die SeeBG weiterleitet.

Nach Artikel 1.6 der Richtlinie trifft die SeeBerufsgenossenschaft keine weiteren Feststellungen und führt auch keine eigenen Be­sichtigungen für Schiffe durch, wenn das dort beschriebene Verfahren (Antragstellung über die GSHW) eingehalten wird.

 

Die Vereinbarung zwischen der SeeBG und der GSHW als pdf

 



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