Prüfungskommission Schiffssicherheit
GSHW e.V. — der Dachverband der deutschen Traditionsschiffe
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Die Prüfungskommission Schiffssicherheit

Traditionsschiffe unter deutscher Flagge unterliegen den Regeln, die in der Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe festgehalten sind. Ihre Erfüllung wird mit dem Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe dokumentiert, das von der BG Verkehr Dienststelle Schiffssicherheit ausgestellt wird, und das als Betriebsgenehmigung gilt.

Entsprechend dem Abkommen aus dem Jahre 2000 zwischen GSHW und See-BG (heute BG Verkehr DSt. Schiffssicherheit) überprüft die Prüfungskommission der GSHW die eingereichten Unterlagen (Antragsformular, Gutachten, Prüfliste, Ausrüstungsverzeichnis, Prüfbescheinigung Funk und Versicherungsschutz) auf Vollständigkeit und Plausibilität. Diese Unterlagen werden nach erfolgreicher Prüfung mit der Empfehlung des Obmanns der Prüfungskommission zur Ausstellung des Zeugnisses an die BG Verkehr weitergeleitet.