Zwischenbesichtung für Traditionsschiffe
Der Begriff „Zwischenbesichtigung“ findet sich in der Richtlinie unter 1.4:
„Das Sicherheitszeugnis wird für die Dauer von 5 Jahren mit einer Zwischenbesichtigung während seiner Geltungsdauer erteilt. Zusätzliche Zwischenbesichtigungen können durchgeführt werden, wenn hierfür triftige Gründe vorliegen.“
Die Zwischenbesichtigung findet im dritten Betriebsjahr statt.
Der Betreiber wählt einen Sachverständigen aus, um die „Prüfliste Zwischenbesichtigung“ zu erarbeiten und reicht diese ergänzt um seine Erklärung (s.u. Antragformular) bei der GSHW ein. Dort erfolgt die Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität. Der Obmann der Prüfungskommission der GSHW übersendet eine Kopie der Prüfliste (ggf. mit Anlagen) empfehlend an die SeeBG zur Ausstellung eines (neuen) Sicherheitszeugnisses mit Einstempelung der Zwischenbesichtigung. Auf diese Weise kann das „Alte“ Sicherheitszeugnis so lange an Bord verbleiben, bis das „Neue“ mit dem Zwischenbesichtigungsvermerk übersandt wurde. Das Sicherheitszeugnis wird von der GSHW an die Betreiber versendet.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die BG Verkehr für die Ausstellung des Zeugnisses Gebühren erhebt, die nicht in der Bearbeitungsgebühr Ihres Antrags bei der GSHW enthalten sind.
Im Folgenden finden Sie die Formulare zum Antrag auf Zwischenbesichtigung.
Antrag und Prüfliste:
Prüfliste für die Zwischenbesichtigung für Traditionsschiffe (aktuelle Fassung vom 20.04.2004)
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Antrag auf Eintragung der Zwischenbesichtigung für Traditionsschiffe
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