to keep a long story short
Es gibt eine positive Entwicklung bei der Fristverlängerung für die Maßnahmen, die sich aus der Umsetzung der neuen Schiffssicherheitsverordnung ergeben. Der Staatssekretär Herr Ferlemann hat dies mit einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Die Dienststelle Schiffssicherheit hat das bestätigt.
Damit ist vorerst gewährleistet, dass für die in diesem Jahr betroffenen 19 Schiffe wieder die Möglichkeit besteht, ein gültiges Sicherheitszeugnis ausgestellt zu bekommen.
Danke an alle die geholfen haben diesen Konsens zu erzielen und dem BMVI für sein klares Votum zum Erhalt der Traditionsschifffahrt.
BMVI verlängert Fristen für Traditionsschiffer
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie lockert der Bund die Frist für die Betreiber von Traditionsschiffen die im Jahr 2018 eingeführten technischen Sicherheitsvorschriften umzusetzen.
Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Wir setzen uns dafür ein, dass die Traditionsschifffahrt in Deutschland erhalten bleibt. Da die Betreiber der Traditionsschiffe in der Regel keine Verantwortung für die verspätete Umsetzung trifft, erlauben wir eine Fristverlängerung für die Einhaltung der aus Sicherheitsgründen notwenigen Auflagen.“
Dem Erlass des BMVI zufolge kann die BG Verkehr – Dienststelle Schiffsicherheit diejenigen Sicherheitszeugnisse verlängern, bei denen Umsetzungsfristen für die 2018 eingeführten Sicherheitsvorschriften in den Jahren 2021 und 2022 ablaufen. Hierzu muss jedoch durch den Betreiber zumindest glaubhaft gemacht werden, dass die nicht-rechtzeitige Umsetzung der Sicherheitsvorschriften etwa durch die Corona-Pandemie bedingt oder aus anderen Gründen nicht zumutbar gewesen ist. Die Verlängerung des Zeugnisses kann mit Sicherheitsauflagen im Hinblick auf die Ausrüstung einhergehen. In jedem Fall muss aber ein System für die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen implementiert werden.“
Die 2018 eingeführte Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe betrifft u. a. die Vorgaben für die bauliche Beschaffenheit, den Brandschutz und die Ausrüstung mit Rettungsmitteln. Grundlage sind die Sicherheitsempfehlungen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU). Dadurch können historische Schiffe in Zukunft ihre Einstufung als „Traditionsschiff“ behalten und gleichzeitig die erforderlichen Sicherheitsstandards für Passagiere und Besatzung bieten. Das BMVI unterstützt die zeitnahe Umsetzung sicherheitsrelevanter Bau- und Ausrüstungsmaßnahmen an Traditionsschiffen mit einem eigenen Förderprogramm.
Ferlemann: „Uns kommt es darauf an, das Wissens- und Kulturgut „Traditionsschiff“ dauerhaft zu erhalten und gleichzeitig ein der Beförderung von Personen angemessenes Sicherheitsniveau zu schaffen.“